Lexikon -Zahlung von Beiträgen
Die Zahlung von Beiträgen ist geleistet, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse, Kfz-Versicherung...) über das Geld verfügen kann.
Startseite StartseiteStartseite Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri powered by Inveda.net | hier vergleichen | Privat | Gewerbe | Onlinerechner | Erklärvideos | Simplr | Kundenlogin | Kontakt |